RS1: Verlängerung über neue Autobahnbrücke - ADFC Mettmann

RS1: Verlängerung über neue Autobahnbrücke

Der Radschnellweg Ruhr (RS1) zwischen Hamm und Duisburg soll in Zukunft über den Rhein bis nach Moers reichen. Die neue Brücke der A40 wird einen Radweg bekommen.

Die Kennzeichnung für den Radschnellweg Ruhr RS1.
Die Kennzeichnung für den Radschnellweg Ruhr RS1. © AGFS 2019

Erst eine im Sommer 2020 beschlossene Änderung des Bundesfernstraßengesetzes hat es möglich gemacht, Radwege über Autobahnbrücken zu führen. Damit sollen insbesondere bei der Querung von Flüssen Lückenschlüsse des Radwegenetzes einfacher möglich sein. NRW-Landesverkehrsminister Hendrik Wüst sagt: „Das Land hat sich lange dafür eingesetzt, dass auch auf großen Brücken Radwege zu Lasten des Bundes breiter gebaut werden können. Das ist jetzt erstmals gelungen an der A40 auf der neuen Rheinbrücke Neuenkamp.“ Eine Machbarkeitsstudie der Städte Duisburg und Moers, die den Bedarf der Verlängerung nachgewiesen hat, war Voraussetzung dafür.

Radverbindung durchs Ruhrgebiet

Der RS1 sollte ursprünglich über 101 Kilometer quer durchs Ruhrgebiet verlaufen. Durch die Verlängerung auf die westliche Rheinseite kommen nun 15 Kilometer hinzu. Bislang sind allerdings nur einige Teilstücke realisiert worden. Erwartet wird, dass die einfachere Rheinquerung viele Pendler*innen zum Umstieg auf das Fahrrad motiviert.

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Ich freue mich, dass wir durch die Änderung des Bundesfernstraßengesetzes jetzt auch die Möglichkeit haben, Radwege auf Autobahnbrücken zu errichten, um Lücken im Radnetz schließen zu können. In Städten, deren Stadteile durch Flüsse getrennt sind, wie hier in Duisburg, wird der Radverkehr dank der neuen Überquerungsmöglichkeit und des geplanten Radschnellweges attraktiver.“


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/rs1-verlaengerung-ueber-neue-autobahnbruecke

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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