Testweise Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer in Mettmann - ADFC Mettmann

Testweise Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer in Mettmann

Pressemitteilung des ADFC Mettmann - Testweise Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer

Originaltext mit Informations-Links: Pressemitteilung des ADFC Mettmann

Zunächst Fakten zum Radfahren in der Fußgängerzone: Grundsätzlich gilt die Grundregel der Straßenverkehrsordnung (StVO), dass aufeinander Rücksicht zu nehmen ist, und kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach Umständen erforderlich behindert oder belästigt wird. In einer Fußgängerzone geht Radfahren, falls dann freigegeben, nur mit Schrittgeschwindigkeit. Die ist in der StVO nicht wertmäßig angegeben, Gerichte gehen lt. ADAC Link meist von 5-15 km/h aus.

In vielen Städten sind Fußgängerzonen freigegeben, in anderen wird es restriktiver gehandhabt.
Laut eines Flyers der Stadtverwaltung  Köln sind weite Teile der Fußgängerzone, selbst Hohe Straße und Schildergasse, zu bestimmten Zeiten (nicht Hauptnutzungszeiten) für das Rad freigegeben, obwohl von fast allen Seiten gut – über Umweg – über Straßen erreichbar. Eine Analyse des adfc NRW  Link erklärt bereits 2011 „Eine zeitlich begrenzte Öffnung der Fußgängerzonen gehört zum Standard. 13 von 16 Städte haben hier mit „ja“ geantwortet“. Damals waren die Erfahrungen mit Unfällen aus den letzten Jahren positiv, d.h. alle 16 befragte Städte in NRW verneinten Unfälle. Auch die Kampagne  Radsam – Achtsam mit dem Rad fahr´n! - kommt zum Ergebnis, dass das Nebeneinander von Fuß- und Radverkehr in innerstädtischen Fußgängerzonen hat sich bei achtsamer Fahrweise der Radfahrer durchaus bewährt.“ Oft nach Modellversuchen, wie in der Übersicht zu lesen.

In Mettmann sind kritische Stellen sicher die Kleine Mühlenstraße – hier ist zu überlegen, ob sie in der konkreten Umsetzung ausgenommen wird. Ggf. kritisch ist auch die Freiheitsstr. im Bereich der Außen-Gastronomie. Hier und insgesamt wird sicher genau zu beobachten sein, wie sich Zu-Fuß gehende und „mit Schrittgeschwindigkeit-Radelnde“ in der Testphase verhalten.
Die Nutzung der Mittelstraße, Neanderstraße und rund um St. Lambertus wird sicher Zeitersparnisse bringen. So bleibt abzuwarten, ob sich beide mit ausreichender Rücksicht benehmen. Häufen sich Fehlverhalten, gibt es neben Ansprachen und Bußgeld eine Reihe von Möglichkeiten zur Reaktion, bis zum vorzeitigen Abbruch der Testphase. Wenn Radfahrende also längerfristig Vorteile in dieser Testphase sehen, dann sollten gerade auch sie sich beispielhaft rücksichtsvoll verhalten - ein Test mit klarer Ansage. Miteinander läufts, wie der adfc in  Gladbach bereits 2018 resümiert.
Der Vorschlag einer auf 6 Monate befristeten Erprobungsphase in den Randzeiten von 18h bis 9h, der im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität die Mehrheit gefunden hat, sehen wir durchaus als ein Signal, dass in Mettmann nach Willen der Ratsvertreter kreativ und agil neue Ideen getestet werden.
Eine ganztägige Freigabe ohne zeitliche Einschränkung unterstützen wir zurzeit nicht.


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/testweise-oeffnung-der-fussgaengerzone-fuer-radfahrer

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Kann mir der ADFC Mettmann Radtouren empfehlen?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Erfahrene Tourenleiter haben über 30! Touren rund um Mettmann ausgearbeitet. Diese Touren sind für Anfänger wie für Profis, kurz oder lang, hier findet jeder seine Tour. 

  • Wie kann ich mich im ADFC Mettmann aktiv beteiligen?

    Komm doch einfach auf unsere regelmäßigen Radler Treffs. Hier kannst du uns kennenlernen und hörst die aktuellen Themen mit dem wir uns befassen. Vielleicht findest du deins, wofür du dich interessierst und dich einbringen möchtest. Wir freuen uns auf dich!

  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

    Der allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    • Zur Mettmanner Info - bitte weiterlesen anklicken

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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