Abstand, Abstand, Abstand
Radfahrer*innen sollten unbedingt den Abstand zu parkenden Autos einhalten, ebenso müssen KFZ-Führende den Überholabstand, besonders in engen Straßen endlich akzeptieren
In den letzten Wochen gab es im Kreis Mettmann wieder Unfälle wegen "Dooring".
Von einem sogenannten „Dooring“-Unfall (door = englisch für Tür) spricht man, wenn Radfahrende von einer geöffneten Tür eines Kraftfahrzeugs erfasst werden. Der Duden beschreibt „Dooring“ allgemein als die Behinderung oder Verletzung einer Person (die Fahrrad, E-Scooter oder ähnliches fährt), durch Öffnen der Autotür von innen.
Durch die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt seit 2020 ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrer*innen.
Es gilt:
haltet mind. 1 m Abstand zu den parkenden Autos
KFZ: 1, 50 m Abstand beim Überholen von Fahrradfahrenden
Noch mehr Infos zu diesem Thema gibt es auf:
https://neanderland.adfc.de/artikel/sicherer-ueberholabstand-1