ADFC-Aktionen zum Weltfahrradtag - ADFC Mettmann

ADFC-Aktionen zum Weltfahrradtag

2018 haben die Vereinten Nationen (UN) den 3. Juni als Weltfahrradtag ausgerufen. Er soll die gesellschaftlichen Vorteile des Radfahrens ins öffentliche Bewusstsein rücken. Der ADFC demonstriert an vielen Orten für bessere Radverkehrsinfrastruktur.

Bundesweit veranstalten ADFC-Gliederungen Pop-up-Aktionen, um auf die Notwendigkeit des schnellen Umbaus der Städte aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit dem Bündnis der Radentscheide und der Kidical Mass-Bewegung errichten ADFC-Gruppen in vielen Städten sogenannte „Pop-up-Radwege“, mit denen Kommunen schnell sicheren Platz zum Radfahren für Jung und Alt schaffen können.   

Verkehrsprobleme brauchen Lösungen

ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Die Menschen sehnen sich nach Aktivität im Freien, nach mehr Ruhe und mehr Sicherheit auf den Straßen für ihre Kinder. Aber oft fehlen den Städten die Ideen, wie das schnell gelingen kann. Mit unseren Pop-up-Radwegen zeigen wir, wo dringend sicherer Platz zum Radfahren gebraucht wird – und wie man ihn schnell und ohne Komplettumbau der Straße schaffen kann. Angesichts der Klimakrise und der offensichtlichen Verkehrsprobleme sind schnelle Lösungen gefragter denn je.“

Pop-up-Radwege in über 20 Städten

Der Pop-up-Aktionstag findet in mehr als 20 Städten bundesweit statt. Bei den angemeldeten Veranstaltungen wird an mehrspurigen Straßen eine Spur mit Hütchen, Blumentöpfen oder auch einer Menschenkette vom Autoverkehr für den Radverkehr abgetrennt. Alle sollen sich dort auf dem Rad wohlfühlen – routinierte Radfahrerinnen und Radfahrer genauso wie Neuaufsteiger, Kinder und ältere Menschen. Peters: „Unser Ziel ist natürlich, dass genau an diesen Stellen später ein dauerhafter geschützter Radfahrstreifen entsteht. In Städten wie Berlin, Frankfurt und Hamburg sehen wir erste Erfolge.“

Unter den Hashtags #Weltfahrradtag und #popupweltfahrradtag können in den sozialen Medien viele der Aktionen verfolgt werden.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Kann mir der ADFC Mettmann Radtouren empfehlen?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Erfahrene Tourenleiter haben über 30! Touren rund um Mettmann ausgearbeitet. Diese Touren sind für Anfänger wie für Profis, kurz oder lang, hier findet jeder seine Tour. 

  • Wie kann ich mich im ADFC Mettmann aktiv beteiligen?

    Komm doch einfach auf unsere regelmäßigen Radler Treffs. Hier kannst du uns kennenlernen und hörst die aktuellen Themen mit dem wir uns befassen. Vielleicht findest du deins, wofür du dich interessierst und dich einbringen möchtest. Wir freuen uns auf dich!

  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

    Der allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    • Zur Mettmanner Info - bitte weiterlesen anklicken

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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