ADFC begrüßt Lastenradförderung - ADFC Mettmann

ADFC begrüßt Lastenradförderung

Der ADFC begrüßt den Vorschlag, mit Kaufprämien die Verbreitung von Lastenrädern anzukurbeln. Regionale Förderprogramme seien wegen des hohen Bedarfs schnell überbucht, aber auch die Radinfrastruktur müsse entsprechend ausgebaut werden, so der ADFC.

Lastenradförderung in Bayern.
Lastenradförderung in Bayern. © Lastenrad Bayern

Der ADFC bietet in vielen Städten und Regionen Lastenräder zum kostenlosen Verleih an, u. a. in Berlin, Brandenburg, Essen, Bremen, Hannover, Unna und Dachau. Ohne das Verleihangebot wären 40 Prozent der Lastenradfahrten mit dem Auto gemacht worden, das zeigt die Ausleih-Statistik des erfolgreichen Berliner Angebots „fLotte“.

Für die ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider haben Lastenräder ein großes Potenzial für die Verkehrswende. „Neben der Förderung von Lastenrad-Käufen sollte auch das Lastenrad-Sharing stärker gefördert werden“, sagt sie. Allerdings gehört dazu auch eine bessere Radinfrastruktur, denn auch der Lastenradverkehr funktioniert nur mit breiten Radwegen und entsprechenden Fahrradparkplätzen.  

Regionale Förderung reicht nicht aus

„Sie entlasten Städte und Klima. Der Vorschlag für eine Bundesförderung von Lastenrädern ist zeitgemäß und trägt dazu bei, den Menschen die Alternativen zum Auto schmackhaft zu machen“, so Ann-Kathrin Schneider und weiter: „Lastenräder sind weit davon entfernt, eine Lösung nur für Großstädte zu sein. Auch auf dem Dorf müssen Kinder zur Kita und Getränkekisten nach Hause gebracht werden.“  

Bisher gibt es Lastenrad-Förderungen vor allem auf regionaler oder Landesebene wie beispielsweise in Bayern oder Sachsen, Tübingen oder Stuttgart. Die Fördermöglichkeiten sind oft unübersichtlich und meist schnell ausgebucht oder, wie das Förderungprogramm des Bundesumweltministeriums, auf den gewerblichen Bereich beschränkt. Im Nationalen Radverkehrsplan hat die Bundesregierung den Ausbau der Förderprogramme für Lastenräder ausdrücklich angekündigt.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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