Bürgerantrag zur Neuauflage der Kampagne „Bleib fair – Halte Abstand“

ADFC im neanderland beantragt eine verbesserte Neuauflage der Kampagne „Bleib fair – Halte Abstand“ im Kreis Mettmann. Gemäß §21 der Kreisordnung NRW und §16 der Hauptsatzung des Kreises Mettmann.

Halte Abstand
Verkehrswacht Mettmann © Verkehrswacht Mettmann

Antrag:

Die Kreisverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Kreispolizei und der Kreisverkehrswacht eine weitere Öffentlichkeitskampagne „Bleib fair - halte Abstand“ für mehr Sicherheit für Radfahrende zu veranlassen.

Auf möglichst wirksame und effektivere Weise als in der ersten Kampagne 2021 soll in einem 3-wöchigen Aktionszeitraum durch den Einsatz von Plakaten, Straßenmarkierungen, polizeilichen Schwerpunktkontrollen, kreisweiter Ausstattung von Behördenfahrzeugen mit Aufklebern und medialer Aufklärung auf die Einhaltung notwendiger und vorgeschriebener Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden aufmerksam gemacht werden.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) im neanderland ist aufgrund seiner Ortskenntnis und Expertise in geeigneter Weise einzubeziehen.

Begründung:

Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Kreisausschusses vom 14.06.2021 auf Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und der FDP beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Kreispolizei und der Kreisverkehrswacht eine Öffentlichkeitskampagne für mehr Sicherheit für Radfahrende zu veranlassen. Auf möglichst wirksame Weise sollte in Print & Social Media für mehr Fairness im Straßenverkehr, hier insbesondere für die Einhaltung notwendiger und auch vorgeschriebener Mindestabstände beim Überholen von Radfahrenden, geworben werden.

Die Kampagne wurde im September 2021 durchgeführt. Der ADFC im neanderland hat diese analysiert und bewertet und schlägt, basierend auf diesen Erfahrungen, eine verbesserte Neuauflage der Kampagne in 2023 vor.

Die Bewertung und die weiteren Vorstellungen des ADFC im neanderland wurden in einem zweistündigen Gespräch mit Kreispolizei, Verkehrswacht und Kreisverwaltung am 09.03.2023 besprochen. In diesem Gespräch wurde seitens der Kreisverwaltung der Wunsch geäußert, einen politischen Auftrag dafür zu bekommen. Dies soll mit diesem Antrag geschehen.

Wesentliche Defizite der ersten Kampagne waren nach Ansicht des ADFC im neanderland zum einen die Reduzierung auf Hinweise in Print & Social Media. Verstärkte Kontrollen und Ahndungen von Verkehrsverstößen bezogen auf die 1,50m-Mindestabstandsregel durch die Polizei inkl. deren öffentlichkeitswirksamen Kommunikation wurden durch den ADFC nicht beobachtet; ebenso wenig eine Vorort-Veranschaulichung/Fotodokumentation der Thematik an konkreten Straßen. Großplakate standen zum Teil an falschen Standorten, dort wo gar kein Mischverkehr vorhanden war.

Nach den Erfahrungen des ADFC im neanderland ist zu geringer Überholabstand immer noch weit verbreitet. In der Folge werden noch zu viele potentielle Radfahrende von der Nutzung des Rades abgeschreckt. Die freie Wahl des Verkehrsmittels wird dadurch beeinträchtigt. Dieses Verkehrssicherheitsrisiko bedarf daher weiterhin großer Beachtung und konkreter Maßnahmen. Nach den Rückmeldungen, die der ADFC bekommt, scheint es auch immer noch zu viel Unkenntnis über die rechtliche Lage seitens der Autofahrer zu geben. Mit der verbesserten Neuauflage der Kampagne sollen noch einmal gezielt Ursachen und Verursacher adressiert werden.

Wie geht es weiter:

Den Antrag haben wir am 16.07.2023 eingereicht. Die Rückmeldung vom 17.07.2023 besagt: "...  Ihre Anregung wird daher in die nächste Sitzung des Kreisausschusses, welche am 18.09.2023 stattfinden wird, eingebracht. Sollte die Anregung durch den Kreisausschuss angenommen werden, wird eine entsprechende fachliche Beratung und anschließende Entscheidung voraussichtlich in der Sitzungsrunde im 4. Quartal 2023 folgen.

Zu gegebener Zeit werden Sie über das Ergebnis der Beratungen bzw. die Entscheidung unterrichtet."

 


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/buergerantrag-zur-neuauflage-der-kampagne-bleib-fair-halte-abstand-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Kann mir der ADFC Mettmann Radtouren empfehlen?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Erfahrene Tourenleiter haben über 30! Touren rund um Mettmann ausgearbeitet. Diese Touren sind für Anfänger wie für Profis, kurz oder lang, hier findet jeder seine Tour. 

  • Wie kann ich mich im ADFC Mettmann aktiv beteiligen?

    Komm doch einfach auf unsere regelmäßigen Radler Treffs. Hier kannst du uns kennenlernen und hörst die aktuellen Themen mit dem wir uns befassen. Vielleicht findest du deins, wofür du dich interessierst und dich einbringen möchtest. Wir freuen uns auf dich!

  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

    Der allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    • Zur Mettmanner Info - bitte weiterlesen anklicken

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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