Der Bußgeldkatalog wurde überarbeitet - ADFC Mettmann

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Mettmann

Der Bußgeldkatalog wurde überarbeitet

Immer mehr Kraftfahrzeuge müssen sich den limitierten Verkehrsraum teilen. Da kommt es immer wieder zu Verkehrsübertretungen bis hin zu schweren Unfällen. Der Katalog gibt Auskunft über die Höhe der Bußgeldern und Punkten beim KBA in Flensburg.

Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ist eine Rechtsverordnung des deutschen Bundesverkehrsministeriums, die im sogenannten Bußgeldkatalog (BKat) die Regelsätze für Bußgelderund Verwarnungsgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten festsetzt.[1] Außerdem konkretisiert sie die Voraussetzungen und die Dauer eines Regelfahrverbots (§ 4 BKatV). Erstmals trat dieser Katalog 1990 in Kraft, es erfolgten einige Novellen. Im Oktober 2024 wurde der Katalog nachgeschärft, die Strafen wurden z. T. drastisch erhöht. Nun kann es schneller zu Punkten und Fahrverboten kommen.

Auch Radfahrende müssen sich dem unterordnen, gilt es doch die eigene Sicherheit zu erhöhen. 

Hier sind einige Beispiele:

 

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel gefahren 
83,50 €
Unerlaubt auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone gefahren
55 €
Beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren (Geisterfahrer)
25 €

 

Beispiele für Bussgelder mit KFZ:

 

                                                           Auf einem Gehweg oder Radweg geparkt                                                                     
    83,50 €   
In Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt
83,50 €
Bei stockendem Verkehr auf den Fußgängerüberweg fahren

33,50 €

 

Hier geht es zum Bussgeld-Katalog 2025 mit Bussgeld-Rechner Bussgeld-Katalog

Wer sich bei seiner Kommune beschweren möchte, nutzt den     Mängelmelder 


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