Mettmann: Einbahnstraße auf der Koenneckestraße in Gegenrichtung freigegeben - ADFC Mettmann

Mettmann: Einbahnstraße auf der Koenneckestraße in Gegenrichtung freigegeben

Die Einbahnstraßenregelung auf der Koenneckestr. wurde für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Dazu gibt es neben einer Ergänzung der bestehenden Beschilderung durch den Zusatz „Radfahrer frei“ auch ein Schutzstreifen.

Pressemeldung der Stadt Mettmann vom 5. Juli 2021

Die Einbahnstraßenregelung auf der Koenneckestraße wurde für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Dazu wurde neben einer Ergänzung der bestehenden Beschilderung durch den Zusatz „Radfahrer frei“ auch ein Schutzstreifen entlang des rechten Fahrbahnrandes über die volle Länge angelegt.

Gleichzeitig wurden die Markierungsarbeiten so durchgeführt, dass der Radverkehr bereits im Kurvenbereich geschützt einbiegen kann und der entgegenkommende Verkehr ausreichend Platz lässt.

Durch die Freigabe der Koenneckestraße in Gegenrichtung ist es nun möglich von der Bergstraße den direkten Weg zur Berufsschule einzuschlagen, statt wie bisher einen Umweg von gut 300 m in Kauf zu nehmen.

Neben der verbesserten Erreichbarkeit der Berufsschule wurde der „rote Faden“ weiter in Richtung Elberfelder Straße gespannt. Hier wurde eine Treppenanlage auf dem Verbindungsweg zwischen Koenneckestraße und Elberfelder Straße so umgebaut, dass die Rampe die dortige Rampe von 1,00 m Breite auf mehr als 2,00 m verbreitert. Dadurch kann die Rampe auch von Lastenfahrrädern und Rädern mit Anhängern befahren werden. Die andere Hälfte der Treppenanlage besitzt weiterhin Treppenstufen. Dies ist notwendig, damit man in der Winterzeit besseren Halt findet und bei Glatteis nicht wegrutscht.

Die Umbauarbeiten sind auch hier inzwischen abgeschlossen.

Als letztes fehlendes Element wird nun noch auf der Bergstraße in Richtung der neu freigegebenen Einbahnstraße ein Grünpfeil nur für Radfahrer an der Ampel auf der Bergstraße angebracht. So muss man zukünftig nicht mehr an der Ampel warten, sondern kann ganz bequem und ohne Wartezeit abbiegen. Das notwendige Schild wird in den kommenden Wochen durch den Baubetriebshof installiert.

An dieser Stelle ist noch einmal zu betonen, dass ein Grünpfeil wie ein Stopp-Schild wirkt. Die Fahrt muss also kurz unterbrochen werden, bevor man bei Rot fahren darf.


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/einbahnstrasse-auf-der-koenneckestrasse-in-gegenrichtung-freigegeben

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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