Projekt misst Überholabstand in Brandenburg - ADFC Mettmann

Projekt misst Überholabstand in Brandenburg

Ein Team der TH Wildau möchte gemeinsam mit Bürger:innen das Radfahren sicherer machen. In einem Projekt überprüfen sie mithilfe von OpenBikeSensoren, ob der geltende Mindestabstand beim Überholen zwischen Fahrrad und Auto eingehalten wird.

Workshop-Teilnehmende basteln unter Anleitung einen OpenBikeSensor zur Messung des Überholabstands zwischen Auto und Fahrrad.
Workshop-Teilnehmende basteln unter Anleitung einen OpenBikeSensor zur Messung des Überholabstands zwischen Auto und Fahrrad. © Innovation Hub 13

Das Team des Citizen-Science-Projekts „Zu nah? – Mit Abstand mehr Sicherheit!“ des Innovation Hub 13 an der Technischen Hochschule Wildau (TH Wildau) möchte Radfahren sicherer machen. Dabei geht es ihnen darum zu untersuchen, ob der im Straßenverkehr geltende Mindestüberholabstand zwischen Auto und Fahrrad eingehalten wird. Seit der letzten Novelle schreibt die Straßenverkehrsordnung Mindestabstände von 1,5 bis 2 Metern vor.

Um das zu untersuchen, kommt der OpenBikeSensor zum Einsatz. Die Box wird am Fahrrad befestigt und misst mittels Ultraschall, wieviel Abstand überholende Fahrzeuge wirklich gehalten haben. Die gemessenen Überholungen werden aufgezeichnet und liefern Erkenntnisse darüber, an welchen Stellen besonders oft zu dicht überholt wird. Außerdem sollen die Daten für weitere Forschungszwecke ausgewertet werden, um das Radfahren sicherer zu machen und besonders kritische Orte zu identifizieren.

Datenerhebung bis 23. September

Von Mai bis Juli bauten 33 Brandenburger Bürger:innen in Wildau und Luckenwalde in jeweils zwei ganztägigen Workshops ihren eigenen OpenBikeSensor zusammen. Der OpenBikeSensor ist ein Open-Source-Projekt und wird ehrenamtlich von einer offenen Gruppe entwickelt. Die Bauanleitung steht online zum Download zur Verfügung.

Seit Juni können sich Bürger:innen die OpenBikeSensoren auch ausleihen und auf Brandenburgs Straßen bei jeder Fahrradfahrt Messdaten erheben. Die Datenerhebung läuft noch bis zum 23. September 2022.

In Kooperation mit dem ADFC Brandenburg ist ein Portal entstanden, mit dem die Überholabstandsmessungen dokumentiert und visualisiert werden können.

Mitmachen und das Projekt unterstützen

Für Kurzentschlossene gibt es am Freitag, 29.07.2022, von 14 bis 22 Uhr und Samstag, 30.07.2022, von 9 bis 14 Uhr in Cottbus noch einen Workshop, bei dem sich jeder unter Anleitung seinen eigenen OpenBikeSensor zusammenbauen kann.

Auch die Ausleihe von Sensoren ist möglich. Interessierte können sich auf https://innohub13.de/zu-nah anmelden und auf die Warteliste setzen lassen.


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Kann mir der ADFC Mettmann Radtouren empfehlen?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Erfahrene Tourenleiter haben über 30! Touren rund um Mettmann ausgearbeitet. Diese Touren sind für Anfänger wie für Profis, kurz oder lang, hier findet jeder seine Tour. 

  • Wie kann ich mich im ADFC Mettmann aktiv beteiligen?

    Komm doch einfach auf unsere regelmäßigen Radler Treffs. Hier kannst du uns kennenlernen und hörst die aktuellen Themen mit dem wir uns befassen. Vielleicht findest du deins, wofür du dich interessierst und dich einbringen möchtest. Wir freuen uns auf dich!

  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

    Der allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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