Radschnellnetz für Metropolregion Hamburg - ADFC Mettmann

Radschnellnetz für Metropolregion Hamburg

Ein Netz von Radschnellwegen soll einmal die Metropolregion Hamburg durchziehen. Nun wurden die ersten Ergebnisse der Machbarkeitsstudien vorgestellt, die das Vorhaben konkreter machen.

Montage Radschnellwegenetz Hamburg
Montage Radschnellwegenetz Hamburg © Metropolregion Hamburg

Die Radschnellwege sollen die Metropolregion Hamburg für Radfahrende attraktiver machen und dafür sorgen, dass Teile des Pendelverkehrs vom Auto aufs Fahrrad verlagert werden. Im Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nun die ersten Ergebnisse der Machbarkeitsstudien zu den Radschnellwegen vorgestellt. Auf insgesamt 300 Kilometern sollen sie zukünftig in alle Himmelsrichtungen aus und in die Metropolregion führen.

„Die Radschnellwege bieten ein enorm hohes Potenzial für die Umsetzung der Mobilitätswende. Wir wollen sie zu einer echten Alternative für die mehr als 300.000 Pendlerinnen und Pendler machen, die täglich nach Hamburg rein- und rausfahren,“ sagt der Senator für Verkehr und Mobilitätswende, Anjes Tjarks.

Grundlage für Planung und Bau

Die Radschnellwege sollen so gestaltet sein, dass Radfahrende mit unterschiedlichem Tempo deutlich schneller und komfortabler als bisher unterwegs sind. Deshalb soll es entlang der Strecken nur wenige Kreuzungen und Ampeln geben. Außerdem sollen die Radschnellwege so breit gestaltet werden, dass sicheres Überholen möglich ist.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudien werden die Routen von insgesamt neun Radschnellwegen identifiziert, sieben davon mit Zulauf auf Hamburg. Die Machbarkeitsstudien werden zu 80 Prozent von der Metropolregion Hamburg gefördert und sprechen Empfehlungen aus, was auf den einzelnen Abschnitten getan werden müsste, um sie umzusetzen. Sie sind noch keine Verkehrsplanungen, schaffen aber die Grundlage für Detailplanungen und Bau.

Bündnisse für die Umsetzung

Erstmals in Deutschland wird ein regionales Radschnellnetz entwickelt, das sich an Pendelbeziehungen in einer Region orientiert und vier Länder berührt. Um die Radschnellwege zu realisieren, muss über kommunale, Kreis- und Ländergrenzen hinweg gemeinsam geplant, finanziert und gebaut werden. Trassenbündnisse entlang der geplanten Strecken sollen die Umsetzung erleichtern.

„Weil mögliche Probleme vor Landes-, Kreis oder Gemeindegrenzen nicht haltmachen, setzt sich der Regionsrat auf Initiative Hamburgs dafür ein, gemeinsam und über Politik- und Verwaltungsebenen hinweg die besten Lösungen für die neuen Radschnellwege zu erarbeiten. Jetzt kommt es darauf an, schnell in die Umsetzung zu gehen. So wird das neue Netz zügig Realität und die Pendlerinnen und Pendler in der Metropolregion werden, da wo es geht, ihr Auto stehen lassen und komfortabel ihre täglichen Wege mit dem Fahrrad zurücklegen können,“ so Andreas Rieckhof, Vorsitzender des Regionsrats, oberstes Gremium der Metropolregion Hamburg, und Hamburgs Wirtschaftsstaatsrat.


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/radschnellnetz-fuer-metropolregion-hamburg

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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