Radverkehrskonzept Mettmann: Bürgerworkshop startet am 30. Juni - ADFC Mettmann

Radverkehrskonzept Mettmann: Bürgerworkshop startet am 30. Juni

Pressemeldung der Stadt Mettmann vom 16. Juni 2021

Am Mittwoch, 30. Juni 2021 18:30Uhr , wird der erste Online-Bürgerworkshop für das Radverkehrskonzept der Kreisstadt Mettmann ab 18.30 Uhr durchgeführt.

Pressemeldung der Stadt Mettmann vom 16. Juni 2021

Am Mittwoch, 30. Juni 2021, wird der erste Online-Bürgerworkshop für das Radverkehrskonzept der Kreisstadt Mettmann ab 18.30 Uhr durchgeführt. Zum Auftakt werden Vertreter von (Sport-)Vereinen, Wirtschaft und Handel, Politik, Sozialverbänden und dem Ehrenamt eingeladen. Der erste Workshop ruft alle Interessensgruppen dazu auf, sich aktiv zu beteiligen und die eigenen Impulse bei der Erstellung eines Maßnahmenkataloges gewinnbringend einzubringen.

Der Fokus soll sich auf folgende Aspekte konzentrieren:

  • komfortable Radabstellanlagen im Innenstadtkern, den Gewerbegebieten, Sportanlagen, Schulen und touristisch attraktiven Freizeitgebieten
  • Mängelidentifikation bei den Radwegen auf dem Weg zur Arbeit und zurück
  • Optimierungen im Bereich der Verknüpfung von ÖPNV und Radverkehr (Bike+Ride)
  • Verbesserung der Schulwegsicherung und mehr Sicherheit im Straßenverkehr für den Radverkehr
  • Lademöglichkeiten für Pedelecs

Selbstverständlich sind darüber hinaus Ideen und Anmerkungen willkommen. Über den folgenden Link kann man sich zum Online-Workshop kostenlos einwählen: https://us02web.zoom.us/j/84593467445?pwd=MnExK2J6b1UybXZCL1EzTHgrUjBnZz09

Durchgeführt wird der Workshop vom Planungsbüro „Planungsgesellschaft mbH & Co. KG“ aus Hilden. Die Stadt und das Planungsbüro freuen sich schon jetzt auf die Teilnehmer mit vielen Ideen und Anregungen.

Der zweite Online-Bürgerworkshop findet nach den Sommerferien am 24. August 2021, ebenfalls um 18.30 Uhr, statt. Dieser richtet sich dann an die gesamte Bürgerschaft. Nähere Informationen dazu werden frühzeitig bekannt gegeben. Sofern es die Lage zulässt, wird der dritte Workshop im Herbst als Präsenzveranstaltung durchgeführt.


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/radverkehrskonzept-buergerworkshop-startet-am-30-juni

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Kann mir der ADFC Mettmann Radtouren empfehlen?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Erfahrene Tourenleiter haben über 30! Touren rund um Mettmann ausgearbeitet. Diese Touren sind für Anfänger wie für Profis, kurz oder lang, hier findet jeder seine Tour. 

  • Wie kann ich mich im ADFC Mettmann aktiv beteiligen?

    Komm doch einfach auf unsere regelmäßigen Radler Treffs. Hier kannst du uns kennenlernen und hörst die aktuellen Themen mit dem wir uns befassen. Vielleicht findest du deins, wofür du dich interessierst und dich einbringen möchtest. Wir freuen uns auf dich!

  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

    Der allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    • Zur Mettmanner Info - bitte weiterlesen anklicken

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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