Rollern in der Fußgängerzone - ADFC Mettmann

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Mettmann

Rollern in der Fußgängerzone

Neulich wurde ich dabei von Ordnungskräften angehalten. Sie forderten mich auf, das Fahrrad zu schieben – andernfalls drohe eine Anzeige.

Später erfuhr ich, dass einem Bekannten genau das Gleiche passiert war, der aber tatsächlich eine Strafe zahlen musste. Ich wies die Ordnungshüter darauf hin, dass das Rollern rechtlich erlaubt sei. Da sich die Ordnungshüter jedoch nicht überzeugen ließen, habe ich das Rad schließlich doch geschoben – um eine mögliche Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden. Im Anschluss habe ich recherchiert und mehrere Gerichtsurteile sowie Stellungnahmen gesammelt, die sich mit dem Thema befassen – und einige davon möchte ich hier vorstellen:

  • Amtsgericht München (29. Mai 2019, Az.: 912 OWi 416 Js 133752/19): Ein 49-jähriger Mann nutzte sein Fahrrad in der Münchner Fußgängerzone als Roller, indem er mit einem Fuß auf dem Pedal stand und sich mit dem anderen abstützte. Dabei überschritt er die Schrittgeschwindigkeit und überholte mehrere Fußgänger. Das Gericht wertete dieses Verhalten als Führen eines Fahrzeugs und verhängte eine Geldbuße von 15 Euro. ​In dem Urteil wurde das Rollern an sich anerkannt, aber es wurde hervorgehoben, dass der Mann im flotten Tempo unterwegs gewesen sei und mehrere andere Personen überholt hatte.
  • Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 5 Ss 479/87): In diesem Fall wurde entschieden, dass eine Person, die sich durch wiederholtes Abstoßen mit einem Fuß auf einem Fahrrad fortbewegt, als Fußgänger gilt. Dieses Urteil bezog sich zwar auf das Verhalten auf Fußgängerüberwegen, lässt sich aber auf Fußgängerzonen übertragen. ​
  • Kammergericht Berlin (Az.: 12 U 68/03): Hier wurde festgestellt, dass ein Radfahrer, der abgestiegen ist und einen Fußgängerüberweg nutzt, indem er mit einem Fuß auf einem Pedal steht und „rollert", nicht gegen das Verbot verstößt, den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu befahren. Auch dieses Urteil bezog sich auf Fußgängerüberwege, kann aber analog auf Fußgängerzonen angewendet werden. 

In einem Interview mit der Zeit-Online 30.03.2017 ging Herr Huhn, der damals Justitiar des ADFC war, auf dieses Thema ein; hier ein Auszug:

Anders machte es das Amtsgericht Reutlingen im März 2015. Die Richterin, die über den Einspruch gegen eine Verwarnung wegen "Einfahrens in einen gesperrten Bereich" zu entscheiden hatte, verurteilte einen Mann zu einer Geldbuße von fünf Euro und blieb damit unter dem Regelsatz von 15 Euro. „Der Mann war mit seinem Fahrrad im flotten Fußgängertempo über den Marktplatz in der Reutlinger Fußgängerzone gerollert. Mehr war dem Verurteilten nicht vorzuwerfen", sagt Huhn. Mit Unterstützung des ADFC legte der Mann Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen das Urteil ein. „Dieses Rechtsmittel wird in Bußgeldsachen nur ausnahmsweise zugelassen, etwa zur Fortbildung des Rechts", erklärt der Jurist. 

In ihrer Stellungnahme für das Oberlandesgericht regte die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart an, das Verfahren einzustellen. Der Betroffene sei „als Fußgänger" mit einem geführten Fahrrad unterwegs gewesen. Fußgängerzonen stünden auch Fußgängern offen, die Fahrräder führten, Radfahrer hingegen seien ausgeschlossen. Zur Begründung bezog sich die Generalstaatsanwaltschaft auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart („Fußgänger ist dabei auch, wer ein Fahrrad mit sich führt oder sich mit ihm untypisch – etwa durch wiederholtes Abstoßen mit einem Fuß – fortbewegt", Az.: 5 Ss 479/87) und des Berliner Kammergerichts („Steigt der Radfahrer ab und überquert er die Fahrbahn auf dem Fußgänger-Überweg, indem er mit einem Fuß auf ein Pedal steigt und ‚rollert‘, ist dies kein Verstoß gegen das Verbot, den Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad zu befahren", Az.: 12 U 68/03). 

Mein Fazit: Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist uneinheitlich – manche Urteile erlauben es, andere sprechen ein Verbot aus. Ausschlaggebend für ein Verbot war im Fall des Amtsgerichts München vor allem die Geschwindigkeit: Die betroffene Person war beim Rollern zu schnell unterwegs. Ich werde die (selbstverständlich nur positiven) Urteile als PDF-Dokumente auf meinem Smartphone speichern, um sie im Fall der Fälle schnell vorzeigen zu können.

bernd.zielke@adfc-velbert.de


https://mettmann.adfc.de/neuigkeit/rollern-in-der-fussgaengerzone

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