Vorbereitungen zu einer möglichen Klage für einen Radweg an der L 239 - ADFC Mettmann

Vorbereitungen zu einer möglichen Klage für einen Radweg an der L 239

ADFC-Kreisverband Mettmann trifft Vorbereitungen zu einer möglichen Klage für einen Radweg an der L 239 zwischen Mettmann und Ratingen

Auf seiner Mitgliederversammlung hat der ADFC im neanderland den weitreichenden Beschluss gefasst, im Planfeststellungsverfahren für die L 239 gegebenenfalls auch juristische Mittel einzusetzen.

Auf der Mitgliederversammlung des ADFC-Kreisverbandes am 08.03.2024 im Bürgerhaus Hilden wurden die zahlreichen Aktivitäten und Angebote des Kreisverbands und seiner sieben Orts­gruppen im Kreis Mettmann vorgestellt. Die Mitgliederzahl des Kreisverbands ist in 2023 erneut gestiegen: um 6,3 % auf über 2.300 Personen. Dieser seit Jahren anhaltende Trend bestätigt das zunehmende Interesse an den fahrradspezifischen Angeboten gerade auch im Kreis Mettmann und an den verkehrspolitischen Aktivitäten des ADFC vor Ort.

Ein Schwerpunkt der Diskussionen auf der Mitgliederversammlung betraf das laufende Plan­feststellungsverfahren zum Neubau der Landesstraße L 239 zwischen Mettmann und Ratingen. Die Planungen sehen bisher keinen Radweg vor. Der ADFC fordert seit Jahren mit Nachdruck den Bau eines Radwegs auf der ca. 3 km langen Ausbaustrecke und hatte nach der Offenlegung der Pläne im Juli 2022 seine Einwände bei der Bezirksregierung erhoben. Zuletzt im September 2023 hatte der ADFC eine mit über 120 Teilnehmern (trotz strömenden Regens) erfolgreiche Fahrrad­demonstration auf der Landesstraße durchgeführt.

Der Erörterungstermin der Bezirksregierung fand am 14.02.2024 in Ratingen statt, wo der ADFC seine Argumente für einen Radweg vortragen konnte. Der Planfeststellungsbeschluss wird zum Herbst 2024 erwartet.

Die Mitgliederversammlung des ADFC-Kreisverbands unterstreicht nach ausführlichen Diskus­sionen die Forderung nach einem Radweg durch den mit großer Mehrheit getroffenen Beschluss, im Falle eines Planbescheids ohne Radweg erhebliche Finanzmittel für ein mögliches Klage­verfahren

Klage­verfahren bereitzustellen. Der Kreisverband und der Landesverband NRW des ADFC haben bereits die Prüfung der Rechtsgrundlagen für ein solches Klageverfahren in Angriff genommen.

„Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist wegweisend, weil damit das höchste Organ des ADFC-Kreisverbandes seine deutliche Bereitschaft signalisiert, eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Verkehrsinfrastruktur notfalls auch mit juristischen Mitteln erstreiten zu wollen. Ein Ausbau der L 239 ohne gleichzeitige Berücksichtigung eines Radwegs wäre aus Gründen der Verkehrs­sicherheit und aufgrund der topografischen Verhältnisse ein völlig aus der Zeit gefallendes Zeichen gegen den Wandel zu einem nachhaltigeren Verkehr“, so die Vertreter des ADFC-Kreisverbands.

Kontakt

Tim Fuhrmann (Vorstand des ADFC im neanderland)
0178 85 444 90, tim.fuhrmann [at] adfc-ratingen.de

Peter Martin (Sprecher der AG Verkehrspolitik des ADFC im neanderland)
0151-15780837, peter.martin [at] adfc-erkrath.de


https://mettmann.adfc.de/pressemitteilung/https//neanderlandadfcde/pressemitteilung/vorbereitungen-zu-einer-moeglichen-klage-fuer-einen-radweg-an-der-l-239

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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