Vorschläge zur kurzfristigen Verbesserung III - ADFC Mettmann
Schlagloch auf der Straße.

Schlagloch auf der Straße. © ADFC/ Gerhard Westrich

Vorschläge zur kurzfristigen Verbesserung III

Unsere Vorschläge zur kurzfristigen Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in Mettmann.

Saison 2020 III

  1. Bibelskircher Weg, Straße zum Radfahren freigeben. Aktuell: gesperrt durch Vz 250, Anlieger frei
    Ziel: Vz 260, dann für Radfahrer nutzbar
     
  2. Spessartweg: Verbindung zwischen Florastraße und Spessartstraße Gehweg zum Radfahren freigeben
    Heute von Spessartstr. für Radfahrer frei, in Gegenrichtung kein Schild. Vorschlag: Vz 240 oder 239 mit Zz 1022-10
    Separater Radweg (eher RVK)
     
  3. Hasseler Str. von Kluke bis HHG
    Rad-Gehweg mit Vz 240 kennzeichnen
     
  4. Gartenkampsweg, ganze Länge:  aktuell Einbahnstraße, Vz 267
    für Radverkehr in Gegenrichtung öffnen (von Hassler Str. + Stintenberger Str.) Zz 1022-10 u. 1022-11, für Autofahrer Hinweisschild: entgegenkommender Radverkehr Zz 1000-33.
     
  5. Gruitener Weg, nach Beethovenstr. Richtung Südring:
    Aktuell: Auffahrt zum Geh-/Radweg wird übersehen, und Radfahrer fährt weiter auf Straße
    Vorschlag: begleitender Radweg zur attraktiven Benutzung besser ausschildern, z.B. Schutzstreifen Zur Einfädelung auf Straße, der auf Geh-/Radweg führt.
     
  6. Wandersweg:  Poller statt Schranken
    Vorschlag: Schranken jeweils am Ende Rudolf-Dieselstr. und am Ende Am Kolben und durch Poller ersetzen.
     
  7. Am Freistein Umlaufschranken entfernen, Höhe Hausnr. 157: Umlaufschranken zu eng, erlauben keine Durchfahrt
    Vorschlag Umlaufschranken auf eine Durchfahrtsbereite von mind. 1,50m zu verbreitern, um eine langsame Durchfahrt zu ermöglichen.
     
  8. Am Freistein / Kreisverkehr Eidamshauser Str.
    Radfahrer erkennen nicht die alternative Streckenführung, sondern sehen nur das Schild „Sackgasse“
    Vorschlag: An der Einfahrt Am Freistein Schild Sackgasse Vz 357 ersetzten durch Vz 357-50
     
  9. Verbindungsweg Willetstraße zu Rudolf-Diesel Straße
    Dieser gemeinsame Geh- und Radweg ist zu unübersichtlich und gefährlich.
    Vorschlag: 2x Verkehrsspiegel installieren, jeweils in den 90 Grad Ecken. Dies gäbe auch ein höheres Sicherheitsgefühl für Fußgänger.
     
  10. Fahrradstraße Brückerstraße + Gruitenerstraße:
    Verlängerung der aktuellen Fahrradstraße Breitestraße Richtung Mettmann Süd. Dies ist ein Hauptverbindungsweg für Fußgänger und Fahrradfahrer, die in Mettmann Süd wohnen. Gleichzeitig befinden sich dort Grundschule, Kindergarten und Sportplatz.
     
  11. Brennereiweg Stübbenhauser Str.
    Gefährlicher Poller und nicht-abgesenkter Bordstein
    Vorschlag: Bordstein absenken und Poller ersatzlos entfernen.
     
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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Kann mir der ADFC Mettmann Radtouren empfehlen?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Erfahrene Tourenleiter haben über 30! Touren rund um Mettmann ausgearbeitet. Diese Touren sind für Anfänger wie für Profis, kurz oder lang, hier findet jeder seine Tour. 

  • Wie kann ich mich im ADFC Mettmann aktiv beteiligen?

    Komm doch einfach auf unsere regelmäßigen Radler Treffs. Hier kannst du uns kennenlernen und hörst die aktuellen Themen mit dem wir uns befassen. Vielleicht findest du deins, wofür du dich interessierst und dich einbringen möchtest. Wir freuen uns auf dich!

  • Was macht der ADFC in Deutschland und in Mettmann?

    Der allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    • Zur Mettmanner Info - bitte weiterlesen anklicken

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben.

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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